Rauchschutztüren können Leben retten

Arnhold Rauschschutztüren werden nach gültiger DIN 18095 als selbstschließende Türen hergestellt. Sie dienen dazu, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern.


Optional können diese Türen auch mit Notausgangsverschluss nach DIN EN 179 oder Panikverschluss nach DIN EN 1125 geliefert werden.