Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Heinz Arnhold GmbH
Piepenbrink 12
44329 Dortmund-Derne
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Bereitstellung von Informationen über unsere Produkte, sowie unser Unternehmen. Sichtung offener Stellenausschreibungen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Webseite erhalten Sie Überblick über unsere Produkte. Interessierte können direkt mit uns in Kontakt treten und sich über unsere Produkte informieren. Es können Stellenausschreibungen eingesehen werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist derzeit nicht vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

  • Text- und interaktive Elemente verfügen teilweise nicht über ausreichenden Kontrast
  • Die Hauptnavigation ist bei Tastaturbedienung nicht überspringbar
  • Die Navigation mit der Tastatur ist erheblich eingeschränkt
  • Einige Links sind nicht ausreichend gekennzeichnet
  • Einige Bilder verfügen nicht über alternative Texte
  • Eingabefelder verfügen nicht über Label, es könnte daher zu Problemen mit Screenreadern kommen
  • Einige Buttons verfügen nicht über Label bzw. Text
  • Es kommt auf einigen Unterseiten zu Parsing-Fehlern

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website barrierefrei gemäß den Anforderungen der WCAG 2.2 AA zu gestalten. Die Neubewertung der umgesetzten Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ist bis zum 25. Juni 2026 geplant.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der oben genannten Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 12.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einer externen Prüfung durch einen unabhängigen Anbieter.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: info@arnhold-fenster.de

Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit unbeantwortet bleiben oder aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend behandelt werden, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG:

www.schlichtungsstelle-bgg.de