Fluchttüren für alle Anforderungen

In ganz Europa gelten einheitliche Normen für die Ausstattung von Fluchttüren, denn nicht nur im Brandfall, sondern auch in alltäglichen Paniksituationen spielt der Schutz von Menschen, die sich in Gebäuden aufhalten, eine wichtige Rolle.

 

Arnhold-Fluchttüren sind zertifiziert gemäß EN 14351-1:2006 + A1:2010 und unterliegen einer ständigen Fremdüberwachung durch das Materialprüfungsamt Dortmund. WIr unterscheiden bei unseren Fluchttüren:

1. Notausgänge

Notausgänge sind nach DIN EN 179 bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Geprüfte einflügelige Notausgänge können wir auch aus dem Werkstoff Kunststoff fertigen.

2. Paniktüren

Paniktüren sind nach DIN EN 1125 in öffentlichen Gebäuden einzusetzen, wenn davon auszugehen ist, dass die Gebäudebesucher die Funktion der Fluchttür nicht kennen, diese aber im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen - bspw. in Krankenhäusern, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen oder Einkaufszentren.